AGB

..  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Toepler-Entrümpelung für Entrümpelungen, Entsorgungen und Haushaltauflösungen

I. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur
Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau zwischen unserem Unternehmen (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Kunde) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragsvereinbarung / Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort- Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist
vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und dem Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der
Dienstleistung ausgeschlossen.

III. Leistungsbeschreibung
Unser Unternehmen führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen,
Entkernungen, Abriss und Rückbau (teilweise oder vollständig) von Wohnungen und Häusern durch.
Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und
termingerecht durchführen und das Objekt besenrein verlassen. Besenrein bedeutet, dass die
Räumlichkeiten geräumt und ausgefegt bzw. ausgesaugt werden.

IV. Befugnis
Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass er
Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw.
Entsorgung der Gegenstände hat.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden
Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen.
Persönliche Dokumente, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke mit ideellem Wert werde dem Auftraggeber nach der Räumung ausgehändigt.
Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag jedoch keine Verpflichtung
Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

V. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu
lassen. Die Firma Toepler Entrümpelung haftet jedoch für eventuell entstandene Schäden und stellt
die fachgerechte und termingerechte Ausführung sicher.

VI. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und
unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. Der Auftraggeber wird über den Zeitplan informiert.

VII. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen
der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis.

VIII. Abnahme
Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.

IX. Zahlung
Alle erbrachten Werkleistungen sind nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe fällig.
Zahlungen sind unbar zu leisten. Bei vorheriger Absprache ist eine Zahlung in Bar auch möglich.
Zahlungseinbehalt im Sinne der Gewährleistungssicherung ist in angemessener Höhe und bei
berechtigten Mängeln zulässig.

X. Kündigung
Die Kündigung des Auftrags durch den Kunden ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mitschriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich.

XI. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und
Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und beträgt 2 Jahre.

XII. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen sofern diese nicht grob fahrlässig durch die Firma Toepler-Entrümpelung entstanden sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An-/Einbauten, insbesondere für die Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Beispiele: Zustand der Wand nach fachgerechter Demontage eines
Einbauschranks, Schäden am Fußboden durch starke Teppichkleber.
Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird besenrein übergeben.

XIII. Nachhaltigkeit/Umweltaspekte
Nachhaltige Entsorgungspraktiken liegen uns am Herzen. Händisches Sortieren und Recycling, fachgerechte Entsorgung mit Nachweis und Vermeidung von unnötigem Müll.

XIV. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht.
( Stand: 12.02.2025 )